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BARRIEREFREIHEIT
Als städtische Gesellschaft im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Fakultativ barrierefreie Inhalte:
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
Beschriftung von Bedienelementen
Weitestgehend wurden alle Bedienelemente der Website mit einem Alternativtext im System versehen.
Bilder und Grafiken
Bilder und Grafiken wurden mit Alternativtext versehen, die zur Beschreibung dienen. Ausgenommen hiervon sind rein dekorative Bilder.
HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen und Zitate
Es wurde eine semantische HTML-Struktur geschaffen.
Suchfunktion
Die Suchfunktion wurde mit einem Aria-Label ausgewiesen.
Kontaktformular
Die Eingabefelder des Kontaktformulars können mithilfe von autocomplete automatisch vervollständigt werden.
Mouse-Over
Alle Elemente, die durch einen Mouse-Over eingeblendet werden, können mittels der ESC-Taste wieder geschlossen werden.
Tasterturnutzung
Durch die gesamte Website lässt sich mit der Tastatur navigieren. Die Reihenfolge der Navigation kann nicht geändert werden, da sie einer redaktionellen Logik folgt.
Titel-Attribute
An verschiedenen Bereichen der Website wurden größtenteils Titel-Attribute hinterlegt, um damit eine Verbesserung gewährleisten zu können.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.07.2024 erstellt.
Barrieren melden:
Kontakt zu den Ansprechpersonen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail unter kommunikation@iba-hamburg.de oder rufen Sie uns an: 040 226 227 346.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Tel: 040 428 23 2057
Mo.: 10 – 11 Uhr