Luftaufnahme des Baugebiets Fischbeker Reethen mit 3D-Visualisierung der Gebäude.

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Internetveröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs Fischbeker Reethen

Von Montag, 16. Juni bis einschließlich Sonntag, 6. Juli 2025 wird der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) online sowie vor Ort im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt erneut ausgelegt. Während der Auslegung sind Stellungnahmen online, schriftlich oder zur Niederschrift möglich.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan-Entwurf Neugraben-Fischbek 67 wird erneut in verkürzter und eingeschränkter Form durchgeführt, da durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. September 2024 (C-66/23) erweiterte inhaltliche Anpassungen an die Schutzziele und -inhalte in EU-Vogelschutzgebieten erforderlich wurden. Aufgrund der zusätzlichen Beurteilung neuer Vogelarten in den zu betrachtenden Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebieten Moorgürtel und Moore bei Buxtehude wurden neue naturschutzfachliche und -rechtliche Inhalte erarbeitet und im Umweltbericht, im Landschaftsplanerischen Fachbeitrag und in der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 ergänzt.

Der angepasste Entwurf des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 mit Planzeichnung, Verordnung und Begründung, die wesentlichen, bereits vorliegenden sowie die neuen bzw. angepassten umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen / Fachgutachten sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms werden in der Zeit vom 16. Juni 2025 bis einschließlich 6. Juli 2025 digital unter https://bauleitplanung.hamburg.de erneut ausgelegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit dienstags und donnerstags (jeweils 9 bis 15 Uhr) die vorgenannten Unterlagen im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg im Foyer), in Papierform einzusehen. Für eine Einsichtnahme über diese Zeiten hinaus oder eine persönliche Beratung (montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 13 Uhr) ist eine telefonische Terminabsprache unter 040 42871-2886 erforderlich.

Die Dauer der erneuten Beteiligungsfrist wird auf drei Wochen verkürzt. Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen nur zu den kenntlich gemachten geänderten oder ergänzten Inhalten zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Parallel zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.